Der IPO Bereich

Als Schutzhund bezeichnet man einen Haushund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (IPO) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.

Die Schutzhundausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können prinzipiell Hunde aller Rassen absolvieren.

Die Gebrauchshundprüfung ist eine Arbeitsprüfung für sportlich geführte Hunde in der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und ihren Mitgliedsorganisationen.

Für internationale Gebrauchshundprüfungen gilt innerhalb der FCI eine einheitliche internationale Prüfungsordnung (IPO). Die Prüfungen werden durch Prüfungsrichter der Landesorganisationen abgenommen, die für diese Klasse ausgebildet und zugelassen sind.

Die internationalen Gebrauchshundprüfungen werden in den Stufen 1 bis 3 abgelegt, für die entsprechend die Ausbildungskennzeichen IPO 1 bis IPO 3 vergeben werden. In jeder dieser Stufen gliedert sich die Prüfung in drei Abteilungen:

  • Abteilung A – Fährte/Spur
  • Abteilung B – Unterordnung/Gehorsam
  • Abteilung C – Schutzdienst/Verteidigung

Hunde, die bei einer internationalen Prüfung IPO 3 eine sehr gute oder vorzügliche Bewertung erreicht haben, können – sofern weitere Voraussetzungen, die in der IPO geregelt sind, erfüllt werden – den Titel Internationaler Arbeitschampion (CIT) nach Erlangen aller für diesen Titel nötigen Anwartschaften (CACIT Certificat d'Aptitude au Championnat International de Travail) erhalten.

Seit 2012 gibt es neben der internationalen Gebrauchshundprüfung im Reglement der FCI auch die Gebrauchshundprüfung A 1 bis 3. Sie besteht nur aus den Abteilungen B und C der jeweiligen IPO-Prüfungsstufen, beinhaltet also keine Fährtenarbeit. Die Kennzeichen APr 1 bis APr 3 für diese Prüfungen sind keine Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung.

Im Bereich des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) wurden nationale Prüfungen bis Ende 2011 unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) durchgeführt. Der Hundesport, der sich den Bereichen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst widmet, wurde auch als Vielseitigkeitssport bezeichnet. 2012 wurden mit Inkrafttreten des Leitfadens für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI am 1. Januar die bestehenden nationalen Prüfungsordnungen und Richterleitfäden für Gebrauchshundprüfungen durch diesen Leitfaden ersetzt, es gibt also kein nationales Reglement mehr.

Der BLV gehört direkt dem VDH an.

Ab dem 01.01.2012 gilt die Bezeichnung VPG nicht mehr. Es heißt nun IPO.

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